Der einheitliche Kapitalertragsteuersatz von 25% wurde aufgegeben und durch zwei unterschiedliche Steuersätze (25% oder 27,5%) abhängig von der Art des Kapitalertrages ersetzt. Zinsen für Sparprodukte und Zahlungskonten werden unverändert mit 25% besteuert. Die erhöhte KESt von 27,5% wird auf folgende Kapitaleinkünfte angewandt: Dividenden und gleichartige Bezüge aus der Überlassung von Kapital wie Fondsausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge … Änderung KESt ab 01.01.2016 in Österreich weiterlesen
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